Wahlinfo als Service der FWG Brohltal
Liebe Wählerinnen und Wähler,
nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu den Wahlmöglichkeiten bei der Kommunalwahl.
Mögliche Stimmen:
Wie viele Personenstimmen kann ich einem Bewerber geben?
Sie haben die Möglichkeit einzelnen Bewerbern nicht nur eine, sondern bis zu 3 Personenstimmen zu geben. (das nennt sich dann „kumulieren„)
Kann ich Bewerbern verschiedener Listen Personenstimmen geben?
Ja, Sie können die Personenstimmen auf die Ihnen zusagenden Bewerber der verschiedenen Listen aufteilen und nicht nur innerhalb einer Gruppierung vergeben. (= panaschieren)
Wie viele Personenstimmen habe ich insgesamt?
Bei jeder Wahl haben Sie so viele Personenstimmen, wie Mitglieder in den jeweiligen Rat zu wählen sind. Für den Kreistag sind dies 46, für den Verbandsgemeinderat 32 und für die jeweilige Ortsgemeinde die o.a. Zahl. Bei Überschreitung der Zahl (auf mehreren Listen) wird die Stimmabgabe ebenso ungültig, wie durch das Ankreuzen mehr als einer Liste!
Muss ich alle Stimmen vergeben?
Nein – wenn Sie jedoch nicht alle Personenstimmen vergeben wollen, sollten Sie zusätzlich noch eine Liste ankreuzen. Die restlichen Personenstimmen fallen dann dieser Gruppierung zu und gehen nicht verloren.
Muss ich überhaupt Personenstimmen vergeben?
Nein, wenn Sie einer Gruppierung alle Stimmen geben wollen, können Sie die Liste ankreuzen. Dann erhält jeder Listenplatz von oben nach unten eine Personenstimme.
Kann ich die Reihenfolge der Kandidaten ändern?
Ja, indem Sie einzelnen Bewerbern Personenstimmen vergeben oder bei Abgabe der Listenstimme Bewerber streichen. Es kommen die Bewerber in den Rat, die innerhalb ihrer Gruppierung die meisten Personenstimmen bekommen haben und nicht diejenigen, die zuerst genannt sind.
Wozu gibt es Listenstimmen?
Zum einen zur Vereinfachung, wenn Sie nur eine Gruppierung unterstützen wollen und mit der Reihenfolge der Bewerber einverstanden sind. Darüber hinaus zum Auffüllen der nicht vergebenen Personenstimmen.
Wie wird der Ortsbürgermeister gewählt?
Die Wahl des Ortsbürgermeisters erfolgt auf einem gesonderten Stimmzettel. Der Bewerber/die Bewerberin benötigt mehr als 50% der gültigen abgegebenen Stimmen.
Wie wählt man bei einer Mehrheitswahl zum Gemeinderat?
Es gibt so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (siehe oben). Die Stimmabgabe erfolgt durch Eintragung der wählbaren Personen in den amtlichen Stimmzettel. Eingetragen werden muss der Name des zu Wählenden und ggfls. weitere eindeutig personenbezogene Daten wie Straße, Beruf, Alter.