Leserbrief zu „Deubel kann die Pension behalten“
Im Zusammenhang mit den Investitionen am Ring, die 2013 mit 700 Mill. Euro angegeben wurden (und sicherlich noch höher sind) und dem Untreuevorgang, wurde Deubel von seinem Obergenossen gedeckt. Jetzt deckt ihn auch noch das OVG. Es ist doch schön, dass man ein Limit für Straftaten und damit verbundenen Sanktionen bezüglich der Pension hat. Dann bleibt man mit der Haftstrafe einfach zweimal darunter und Deubel ist gerettet. Ob das OVG diese Vorgehensweise auch bei normalen Bürgern anwendet? Ich glaube nicht! Man müsste ihn und andere Zuständige noch anklagen wegen dem riesigen Verlust des Ring-Vermögens (bewertet von den Insolvenzverwaltern 2013 mit 77 Mill. €). Wer kommt denn dafür auf? Diese Frage ist bis heute nicht geklärt.
Jochen Seifert, Fraktionssprecher der FWG im Kreistag Ahrweiler