NORMA-Umzug: Beabsichtigt die Grünen-Fraktion die Unterbindung von formellen Verfahren?

Die Pressemitteilung der „Grünen-Fraktion gegen den Norma-Umzug“ offenbart, dass die Grünen-Fraktion unter Führung von Frau Dietz als deren Sprecherin inhaltlich den formellen Akt der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens offenbar missverstanden hat. Die Einleitung dieses Verfahrens hat nämlich nichts mit der grundsätzlichen Befürwortung oder Ablehnung eines Projektes durch die Fraktionen des Verbandgemeinderates zu tun !

Informierte man sich zielgerichtet, dann läse man z.B. in einer Abhandlung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages Rheinland-Pfalz: „Das Raumordnungsverfahren ist ein förmliches Verfahren eigener Art und klassisches Instrument der Landesplanung zur Sicherung der Raumverträglichkeit (!!) einzelner Projekte. […] Im Raumordnungsverfahren prüft die zuständige Landesplanungsbehörde, inwieweit ein bestimmtes Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und verschiedene Planungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten aufeinander abgestimmt bzw. miteinander in Einklang gebracht werden können“. Weiter heißt es: „Dort ist die raumordnerische Beurteilung mit anderen bedeutsamen Belangen des Verkehrs, der Ortsplanung (!!), der Wasserwirtschaft (!!), der Bodennutzung (!!), des Naturschutzes (!!) und der Landschaftspflege (!!), der Denkmalpflege und der Umweltverträglichkeit (!!) ermessensfehlerfrei (!!!) abzuwägen.

Mit anderen Worten: Kommt die Prüfung des Raumordnungsverfahrens bereits zu einem Ergebnis, welches einer weiteren Projektierung abträglich wäre, so darf man davon ausgehen, dass dies auf die nachgelagerten Verfahren der Flächennutzungs-, Bebauungs- sowie weiterer in Verbindung stehender Planungen in der Umsetzung durchaus keine positiven Auswirkungen hat.

Man muss also die Ergebnisse dieser Prüfung zunächst abwarten, diese dann beurteilen, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen und erst dann weiter handeln!

Durch die Einlassungen von Frau Dietz in der Verbandsgemeinderatssitzung vom 21.07.2022 manifestiert sich mithin nicht nur der Eindruck die Projektierung in Niederzissen bereits vorab grundsätzlich (und dies sicher nicht im Namen des Großteils der Bürgerinnen und Bürger Ober- und Niederzissens) abzulehnen, sondern auch ein formelles und rechtlich notwendiges Prüfungsverfahren abzulehnen und von vornherein unterbinden zu wollen.

Bei allem Verständnis für so manche – wenn auch nicht immer frei von Ideologie und Polemik vorgebrachten – Sorgen der Grünen-Fraktion: Die grundsätzliche Ablehnung formell vorgeschriebener Prüfungsverfahren wie auch die Negation der Entscheidungen eines demokratischen Gremiums wie die des Gemeinderates Niederzissen zeugt von einem fragwürdigen Demokratie- und Rechtsverständnis!

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