Kreisstraßenunterhaltung – Wer sparsam wirtschaftet wird bei der Förderung dafür vom Land bestraft!

Im November 2017 wurde die aktualisierte Zustandserfassung und – bewertung (ZEB 2016) der Kreisstraßen im Kreis Ahrweiler vorgestellt. Im Ergebnis ergibt sich eine negative Verschiebung der Zustandswerte. Der Anteil der Kreisstraßen in der Roten Kategorie ist im Kreis Ahrweiler um 9 % angestiegen.

Daraufhin haben im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 die Fraktionen der FWG und CDU den Antrag gestellt, über den Landkreistag vom Land einen um 5 % höheren Zuschuss (dann mind. 70 %) zu beantragen. Der Antrag wurde von allen Fraktionen im Kreistag mitgetragen. Nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz vom 26.05.2009 können bis zu 75 % Förderung genehmigt werden.

Im Haushaltsplan 2018 hat der Kreis noch mit einer 65 %igen Förderung, die ja auch weitgehend in den letzten Jahren ausgezahlt wurde, gerechnet.

Mit Schreiben vom 13.03.2018 kommt dann die Antwort des zuständigen Ministers Wissing. Nicht nur, dass der Antrag auf Erhöhung abgelehnt wird, sondern der Kreis Ahrweiler wird noch „belohnt“ für seine positive Haushaltsführung (keine Liquiditätskredite, geringere Pro-Kopf-Verschuldung, keine Teilnahme am Entschuldungsfond) und erhält zukünftig nur noch 60 % Zuschuss! Damit ist der Haushalt 2018 Makulatur, denn der Kreis muss erhebliche Eigenmittel einsetzen, damit das geplante Ausbauprogramm ausgeführt werden kann.

Seitens des Ministeriums wird der Antrag auch deshalb abgelehnt, weil es ab 2020 keine unmittelbaren Bundeszuschüsse mehr gibt (bisher 65 Mill. €/Jahr).

Verschwiegen wird dabei aber, dass im Zuge der Neuordnung beim Bund, die Länder, ohne finanzielle Einbuße, ab 2020 mehr Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes erhalten.

Verschwiegen wird auch, dass das Land sich in den letzten Jahren, auf Kosten der Kommunen, um fast 200 Mill. € (Integration und Eingliederungshilfe) bereichert hat und das aus der Abrechnung des Kommunalen Finanzausgleich den Kommunen noch über 500 Mill. € zustehen.

Geradezu paradox ist dann die Aussage des Ministers, dass er selbstverständlich den Kreisstraßenbau im Umfeld der A 1 besonders unterstützt. Es geht einfach nicht, dass man Straßen bevorzugt und weiß, dass sich der Bau der A 1 noch weiter hinzieht und für marode Kreisstraßen dann kein Geld mehr da ist. Das werden wir nicht mittragen.

Dazu passt dann noch weitere Aussage des Ministers Wissing: „Das Land ist als Fördergeber im kommunalen Straßenbau zum sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmittel verpflichtet!“ und „Das Land unterstützt dabei nachhaltig die Umsetzung verkehrswichtiger Kreisstraßen.“ Das schlägt dem Fass den Boden aus!

Im Umkehrschluss führt die höhere Beteiligung des Kreises dazu, dass auch wieder mehr Mittel aus der Umlage herangezogen werden müssen und dies führt naturgemäß zu höheren Belastungen aller Kommunen im Kreis.

Es wird Zeit, dass angefangen auf der unteren Ebene, über die Verbandsgemeinden/Städte und Kreise, dem widersinnigen und kommunenfeindlichem Handeln Einhalt geboten wird. Die Wahlen 2019 werden zeigen, dass es in den kleinen Kommunen nicht mehr viele gibt, die unter diesen Landesvorgaben (auch bezogen auf das Ehrenamt) kandidieren.

 

Pressebericht der FWG im Kreis Ahrweiler

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