Leserbrief zu: „Abschaffung Straßenausbaubeiträge“ (RZ 07.11.2018 – Land soll bei Straßen für seine Bürger zahlen)
Man kann der CDU Fraktion Rheinland-Pfalz in diesem Fall nur beipflichten. Es wird höchste Zeit, dass das Land diese Ausbaubeiträge übernimmt. Damit wäre das Durcheinander auf den unteren Ebenen beendet und erhebliche Kosten, die unter anderem durch falsche Festsetzungen und damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, eingespart.
Beispielhaft erwähnt sei ein Fall aus diesem Jahr, wo eine Gemeinde, gut beraten von der zuständigen Verbandsgemeinde, einen Anteil für sechs Anwohner mit 90 % festgesetzt hat. Das war an sich korrekt, da es so in der Gemeindesatzung enthalten ist. Laut Gesetz ist diese Festsetzung von 10 % aber mit einem „mindestens“ versehen. Nicht korrekt ist diese Festsetzung aber auch durch die Tatsache, dass die Anlieger diese Straße (als Straße eine Sackgasse – sie geht dann in einen Wirtschaftsweg über) nur zu höchstens 20 % nutzen. Die restliche Nutzung ist für den miterschlossenen landwirtschaftlichen Anliegerverkehr mit Schwerlast, die davon profitieren, aber nicht mitbezahlen müssen. Zudem wird eine anhängige Erschließungsstraße mit weiteren zwei Eigentümern nicht mitveranlagt. Der Fall geht jetzt vor den Kreisrechtsausschuss und wahrscheinlich vors Gericht. Den Ärger, aber auch die unnötigen Kosten, könnte man sich bei der Übernahme durch das Land ersparen.
Jochen Seifert, Kempenich – Fraktionssprecher der FWG im Kreistag Ahrweiler