FWG Kreis Ahrweiler – Es gibt Bewegung im Thema Windenergie im Kreis Ahrweiler!

FWG Kreis Ahrweiler – Es gibt Bewegung im Thema Windenergie im Kreis Ahrweiler!

Auf Grund eines Antrages der FWG-Fraktion im Kreistag stellte die Kreisverwaltung in der jüngsten Kreistagssitzung eine Präsentation zum derzeitigen Stand der Windenergie im Kreis Ahrweiler dar. Sehr detailliert informierten Frau Thoenneßen und Herr Schäfer über gesetzliche Regelungen, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, insbesondere zum Tötungsverbot, sowie über den Planungsstand der zur Zeit bekannten, anvisierten Anlagen.

Dem Gesamtfazit des Fraktionssprechers der FWG, Jochen Seifert „Wenn man bereit ist, einen fachlich fundierten Kompromiss zwischen Vogelschutz und Windkraftnutzung einzugehen, dann ist beides möglich. Und wir brauchen beides, um dem Klimawandel die Stirn zu bieten“, schlossen sich die anderen Fraktionen im Kreistag überwiegend an. Zu berücksichtigen sind natürlich die vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sowie auch die Ausnahmelandschaft in der wir uns im Kreis befinden. Es kann hier kein „Windpark Hunsrück“ entstehen, sondern lediglich einige konzentrierte Windkraftanlagen, die unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, aber auch mit Kompensation, unter Berücksichtigung des § 45 Natursch.gesetz, der Ausnahmen aus Gründen des öffentlichen Interesses zulässt, genehmigt werden.

Die Bewegung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach zweijähriger Prüfungszeit mittlerweile ein positiver Raumordnungsbescheid der SGD Nord für die Anlagen der Stromflut Hocheifel in Reifferscheid und Barweiler/Bauler/Pomster vorliegt und der Investor jetzt das BImschVerf. beim Kreis beantragen kann. Weiterhin positiv ist, ebenfalls nach rund 2 Jahren Wartezeit, das die Gemeinde Nürburg ein Raumordnungsverfahren (ROV) beantragen kann. Da entgegen der Aussagen der SGD Nord vom September 2018 kein vereinfachtes ROV, sondern nur noch ein normales ROV in Frage kommt, überlegt sich die Gemeinde einen anderen Weg über die Bauleitplanung. In einem Gespräch mit VG Adenau und Kreisverwaltung soll diese Variante in Kürze erörtert werden. Die Aussage der SGD Nord, dass man aus verfahrenstechnischen Gründen kein vereinfachtes ROV (Frist 3 Monate) mehr durchführen will, widerspricht eklatant gesetzlichen Vorgaben und Darstellungen auf der eigenen Homepage. Man hat unter anderem noch nicht gemerkt, dass es seit Ende November 2017 kein vereinfachtes Verfahren mehr gibt. Es gibt nur noch ein beschleunigtes Verfahren. Von der Kreisverwaltung wurde zugesagt, dass man, entgegen dem bisherigen Wirken der SGD Nord, die Antragsteller/Investoren fair und korrekt behandelt.

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