Die Ortsgemeinde Waldorf hat, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Bescheid zur Abschiebung eines Flüchtlings erlassen hat, eine Eingabe an die Härtefall-Kommission Rheinland-Pfalz gemacht und eine Petition an die Ministerpräsidentin von RLP, Malu Dreyer, gerichtet. Seit 2014 ist der Flüchtling in Deutschland.
Schon alleine vom Zeitfaktor her ist es menschlich überhaupt nicht mehr zu vertreten, dass er abgeschoben werden soll. Deshalb unterstützt die FWG auch das Vorgehen der Ortsgemeinde.
Geradezu paradox ist dies, gerade unter dem Aspekt, dass das Bundesamt ein eigenes Programm „Relocation“ eingeführt hat, welches besagt, dass Asylsuchende mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen, wie aktuell Griechenland und Italien, in andere Mitgliedsstaaten umverteilt und dort das Asylverfahren durchlaufen sollen. Auch wenn er bereits in Italien ein Asylverfahren durchlaufen hat, ist das jetzt ein eklatanter Widerspruch, indem man jemand dort hin zurück schickt, obwohl bekannt ist, dass die Italiener mit ihrem System nicht mehr zurecht kommen. Das ist auf Deutsch gesagt mehr als eine „Farce“!