Die FWG macht sich stark für den Breitbandausbau im Kreis Ahrweiler

Der Kreis setzt sich zum Ziel, den flächendeckenden Ausbau von NGA („Next Generation Acess Network“ oder „Breitband der nächsten Generation“) – zugunsten der Privathaushalte und als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen, sowie zur Erweiterung des Bildungsangebotes für Schulen, zu realisieren.

Mittelfristig soll im Kreisgebiet allen noch nicht mit 30 Mbit/s versorgten Haushalten, Schulen und Gewerbebetrieben in Gewerbegebieten, schnelles Internet in Form von gigabitfähigen Anschlüssen zur Verfügung stehen.

Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung, sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar.

Den privaten Haushalten werden durch die breitbandige Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote, sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten eröffnet, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.

Den Schulen im Kreis Ahrweiler wird durch die Glasfaseranbindung ein zuverlässiger Internetanschluss für digitales Lehren und Lernen und für zukünftige Bildungsangebote zur Verfügung gestellt.

 

Wie kann dieses Ziel erreicht werden?

Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen liegt vorrangig in der Hand von privatwirtschaftlichen Unternehmen (Netzbetreibern). Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau der Breitbandbandnetze durch Förderprogramme.

Der Bund sowie das Land RLP gewähren für die Umsetzung des Breitbandausbaus Fördermittel. Dabei sollen im Rahmen der Förderprogramme insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Der Kreis Ahrweiler ist insgesamt ländlich geprägt, weist viele Waldflächen auf und zeichnet sich durch eine hügelige Topografie, teilweise mit gewundenen Tallagen und bandartigen Siedlungsstrukturen aus.

Bislang wurde der Breitbandausbau im Kreis Ahrweiler im Rahmen des privat-/eigenwirtschaftlichen Ausbaus von Netzbetreibern durchgeführt; eine Förderung des Ausbaus in unterversorgten Gebieten durch die kreisangehörigen Kommunen war aufgrund der Finanzlage kaum möglich. Da die Digitalisierung jedoch zunehmend alle Lebensbereiche bestimmt und die Verfügbarkeit von Breitband mehr und mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor wird, müssen jetzt die digitalen Infrastrukturen für die Zukunft geschaffen werden.

Um den Bedarf an einer breitbandigen Internetversorgung für die immer noch unterversorgten Gebiete (sog. weiße Flecken) zu decken und den kostenintensiven Netzausbau zu ermöglichen, sollten sich die kreisangehörigen Kommunen entscheiden, entsprechende Fördermittel bei Bund und Land RLP (Kofinanzierung) zu beantragen. Der Kreis Ahrweiler tritt dabei als bündelnder Antragsteller für die 8 kreisangehörigen Kommunen auf und realisiert das Projekt als gemeinsame Aufgabe.

Das Kreisförderprojekt ergänzt den in vielen Städten und Kommunen bereits abgeschlossenen oder noch laufenden bzw. vorgesehenen privat-/eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Mit dieser Kombination wird eine großflächige Breitbandversorgung erreicht.

 

Erster Schritt

Im ersten Schritt müsste eine Bestandsaufnahme über die unter- bzw. schlecht oder garnicht versorgten Gebiete erstellt werden. Über einem europaweitem Auswahlverfahren wird dann das ausführende Telekommunikationsunternehmen ermittelt und ein Kooperationsvertrag mit dem Kreis Ahrweiler abgeschlossen.

 

Wie wird gebaut?

Das kreisweite Breitbandprojekt sieht den Ausbau mit der zukunftsfähigen Glasfasertechnologie bis in die Gebäude (FTTH – Fiber to the home) vor.

Mittels Erdbohrungen, nur in Ausnahmefällen wird in offener Bauweise gearbeitet, werden die Glasfaserkabel bis ins Haus gelegt. Damit wird dann bei den betreffenden Anschlüssen im Ausbaugebiet eine Datenübertragungsrate von bis zu 1 Gigabit, den am Markt verfügbaren Produkten folgend, möglich.

Für Unternehmen in Gewerbegebieten, Schulen und institutionellen Einrichtungen werden symmetrische Bandbreiten/Produkte im Downstream (Datenempfang) und im Upstream (Datenversand) sowie asymmetrische Bandbreiten/Produkte zur Verfügung stehen. Aber auch bei allen anderen, gefördert ausgebauten, Anschlüssen wird sich die Upstream-Geschwindigkeit erhöhen.

Für die im Förderprojekt befindlichen Anschlüsse sind die Glasfaser-Hausanschlüsse kostenfrei.

Im Rahmen des Förderprojektes ist es nicht möglich, alle Anschlüsse im Kreisgebiet mit der zukunftssicheren Glasfasertechnik zu versorgen. Die „Aufgreifschwelle“ des aktuellen Bundesförderprogramms liegt bei < 30 Mbit/s. Über das Förderprogramm können daher nur diejenigen Anschlüsse ausgebaut werden, die eine Bandbreite von 30 Mbit/s (nach technischer Datenlage) nicht erreichen (weiße Flecken).

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