Antrag zur Aufnahme eines Beratungsgegenstands bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und im Kreistag am 25.10.2019

1. Auswirkung des „Kita-Zukunftsgesetzes“ RLP

a. Stellungnahme des Landkreistages zum Schreiben des Jugendamtes vom 30.08.2019 bezüglich „Umsetzung Entwurf in der Praxis“

b. Daraus resultierend die Aufstellung von Vergleichsberechnungen und die „neue“ kreisweite Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes

c. Detaillierte Ermittlung kreisweit zu den zu erwartenden Konsequenzen hinsichtlich Personal, Mittagsbetreuung (Essen) mit den dazugehörigen Bau- bzw. Einrichtungsmaßnahmen, sowie notwendige Neubauten/Anbauten/Containerlösungen.

d. Ergänzend dazu eine aktuelle Aufstellung der kreisweiten Wartelisten.

2. Finanzierbarkeit der Kindergärten

a. Antrag an den Landkreistag mit dem Ziel, sich für eine deutlichen Erhöhung der Landesförderung zu den Baukosten der Kindertagesstätten, einzusetzen. In dem Zusammenhang könnte man auch über eine gemeinsame Resolution nachdenken.

b. Beratung zu einer möglichen Erhöhung der Kreiszuschüsse zu den Baukosten.

 

Begründung:

Die Auswirkung des „Kita-Zukunftsgesetzes“ sind, wie ja auch die Stellungnahme des Landkreises, sowie Presseberichte von Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund sowie Landesrechnungshof zeigen, von der Landesregierung in keinster Weise realistisch dargelegt. Den Kommunen werden erneut Aufgaben zugewiesen, ohne dass entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, sieht man einmal ab von den längst nicht ausreichenden 13,1 Mill. € für Kita-Küchen. Angeblich sollen 81 Mill. vom Land aus dem originären Landeshaushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Jeder weiß, dass dies eine Falschaussage ist – das Geld kommt aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die zusätzlichen Personalkosten für die Träger/Kommunen bei geschätzten 3000 neuen Stellen (wo soll dieses Personal herkommen?) in Höhe von 70 Mill. gehen ebenfalls zu Lasten der Kommunen.

Im Rahmen des „Kita-Zukunftsgesetzes“ RLP ist ausschließlich die Förderung von Baumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen vorgesehen. Gestrichen wurden in diesem Zusammenhang die bisherige Ausstattungspauschale in Höhe von 1225 €/Platz. Reduziert werden seit 2016 die Zuwendungen zu den fehlenden Elternbeiträgen von 17 % auf jetzt 11 %. Auf dem untersten Level sind die Landeszuweisungen für die Baumaßnahmen. In der Regel werden nur noch zwischen 10 und 20 % Zuschüsse gezahlt. Bei dem geplanten Umbau/Anbau/Neubau der Kita in Königsfeld liegt die Landeszuweisung bei 11 % der Gesamtkosten! Die kommunalen Träger werden also gezwungen zur Finanzierung hohe Kredite aufzunehmen.

Um die finanziellen und personellen Auswirkungen auf Kreisebene für den Kreis und die Kommunen, auch auf der Grundlage von Forderungen, u.a. CDU Kreis Ahrweiler mit 500 neuen Plätzen, transparent zu machen, bitten wir um eine entsprechende Ausarbeitung zu den Beratungspunkten 1 und 2.

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