Die Investitionen zum Erhalt des Landesstraßennetzes in Rheinland – Pfalz gehen seit 2008 kontinuierlich zurück. Wurden 2008 noch insgesamt ca. 88 Mill. € für die Instandhaltung ausgegeben, so waren es 2012 nur noch ca. 64 Mill. €. In einer Pressemitteilung des Innenministeriums teilt Minister Lewentz im September 2013 folgendes mit:
„Auch wenn mit den eingeplanten Mitteln von 167 Millionen € für 2014 und 2015 nicht alle wünschenswerten Straßenbauprojekte (Landesstraßen) angegangen werden können, ist dieses Bauprogramm doch ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem verkehrspolitisch Notwendigem und dem finanziell Machbarem“.
Dabei wird unterstellt, dass pro Jahr 83,5 Mill. € zum Ausbau/Unterhaltung der Landesstraßen zur Verfügung stehen. Weit gefehlt! Wie in vielen anderen Bereichen wird von diesem Geld einiges für „fremde“ Projekte abgezwackt. In den 83,5 Mill. € sind 5,0 Mill. € für den Hochmoselübergang enthalten. Der FWG ist nicht bewußt, dass es sich bei dem genannten Projekt um eine Landesstraße handelt. Weiterhin werden 15,5 Mill. € für notwendige Unterhaltungs- oder Winterdienstmaßnahmen davon finanziert und zudem auch noch Brücken und Radwege. Die tatsächliche, zur Verfügung stehende, Summe beläuft sich somit auf ca. 40 Mill. € für die Straßen pro Jahr. Der Kreis Ahrweiler erhält dabei in 2014 ca. 1,1 Mill. € für folgende Projekte:
L 82 Wehr – A 61 0,3 Mill. €
L 85 Stützwand OD Ahrbrück 0,2 Mill. €
L 85 OD Ahrbrück 0,4 Mill. €
L 113 Mendig – Wassenach – Burgbrohl (Teilabschnitte) 0,2 Mill. €
Für die dringende Sanierung der L 114 (Burgbrohl-Glees) stehen erst 2015 1000 € (in Worten: eintausend Euro) als Beginn der Planung im Programm.
Wenn man berücksichtigt, dass das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 durch Extra-Bundesmittel (ca. 40 Mill. €) für den gesamten Bereich der Straßen im Land 460 Mill. € zur Verfügung hatte, sind die angekündigten 1,1 Mill. für 2015 nach Meinung der Kreis – FWG ein Witz! Man muss sich doch fragen: Wo geht das ganze Geld hin?
Darauf konnte oder wollte Herr Cornely vom Landesbetrieb Mobilität in Cochem anläßlich einer KuA Sitzung nicht antworten. Details zu dem ganzen Verfahrensablauf mit Untersuchung und Einstufung der Straßen in eine Prioritätsliste wurden von ihm, auf der Grundlage des Antrages der FWG, sehr ausführlich und kompetent vorgetragen.